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Fassungsvergleich zu kV-EEV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kleine Versicherungsvereine Eigenmittelerfordernisverordnung (kV-EEV) 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 94/2015 § 4↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.