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Fassungsvergleich zu ELGA-VO 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

ELGA-Verordnung 2015 (ELGA-VO 2015) 1
§ 29neu
in Kraft ab 01.04.2025 · idF BGBl. II Nr. 11/2025 § 29↗RIS↗
Bauliche Sicherheitsanforderungen
§ 29.
Die Betreiber von ELGA-Komponenten (§ 24 GTelG 2012) haben eine dem Stand der Technik entsprechende Überwachung aller Zutrittsmöglichkeiten zu Räumlichkeiten, in denen sich technische Infrastruktur von ELGA-Komponenten (§ 24 GTelG 2012) befindet, sicherzustellen und einen angemessenen baulichen und technischen Einbruchschutz für diese Räumlichkeiten vorzusehen.