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Fassungsvergleich zu Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.06.2015 · idF BGBl. II Nr. 115/2015 § 6↗RIS↗
Fachkunde
§ 6.
(1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
1. Werk- und Hilfsstoffe,
2. Edel- und Schmucksteine,
3. Perlen,
4. Werkzeugkunde,
5. Fertigungstechniken.
(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich drei Fragen zu stellen.
(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.