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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Lafnitz-Hartberg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Lafnitz-Hartberg 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.07.2015 · idF BGBl. II Nr. 188/2015 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 110,84 und km 116,27 der A 2 Süd Autobahn festgelegt.