Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses
1§ 0↗RIS↗
§ 10neu
§ 10.
Die Prüfung erfolgt anhand der in Art. 2 Abs. 2 lit. b des Steuerabkommens definierten Kriterien.