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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses 1
§ 10neu
in Kraft ab 17.07.2015 · idF BGBl. II Nr. 199/2015 § 10↗RIS↗
§ 10.
Die Prüfung erfolgt anhand der in Art. 2 Abs. 2 lit. b des Steuerabkommens definierten Kriterien.