Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses 1
§ 11neu
in Kraft ab 17.07.2015 · idF BGBl. II Nr. 199/2015 § 11↗RIS↗
§ 11.
Es gilt die freie Beweiswürdigung.