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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses 1
§ 5neu
in Kraft ab 17.07.2015 · idF BGBl. II Nr. 199/2015 § 5↗RIS↗
§ 5.
Die Haftung der Mitglieder des Prüfungsausschusses für jegliche Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.