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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses 1
§ 7neu
in Kraft ab 17.07.2015 · idF BGBl. II Nr. 199/2015 § 7↗RIS↗
§ 7.
Soweit in diesem Übereinkommen nicht ausdrücklich anders festgelegt, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses das Verfahren der Prüfung einvernehmlich nach eigenem Ermessen.