Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses
1§ 0↗RIS↗
§ 9neu
§ 9.
Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden nach dem Prinzip der Stimmenmehrheit getroffenen. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses haben ein gleiches Stimmrecht.