Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 198/2015 § 7↗RIS↗
§ 7.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen, BGBl. Nr. 314/1974, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 591/1993, außer Kraft.