Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.08.2015 · idF BGBl. I Nr. 93/2015 § 1↗RIS↗
Ziel
§ 1.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist – im Sinne des Vorsorgeprinzips – die Koordinierung der Agrar- und Umweltpolitik zur Vermeidung von unerwünschten Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen, um die natürlichen Lebensgrundlagen, die biologische Vielfalt sowie die bäuerliche Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der ökologischen Verträglichkeit, regionalen Ausgewogenheit und Bedachtnahme auf die Berggebiete und sonstige benachteiligte Gebiete zu erhalten.