Änderungen zwischen den Fassungen
Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
1§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft.