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Fassungsvergleich zu Selbstbedienungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Selbstbedienungsverordnung 1
§ 5neu
in Kraft ab 11.09.2015 · idF BGBl. II Nr. 251/2015 § 5↗RIS↗
Schlussbestimmungen
§ 5.
Durch diese Verordnung werden die Vorschriften auf Grund anderer österreichischer und EU-rechtlicher Bestimmungen, insbesondere die sich aus anderen gefährlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische ergebenden Vorschriften des Chemikalienrechts, sowie kraftfahrrechtliche, gewerberechtliche, arbeitnehmerschutzrechtliche oder lebensmittelrechtliche Vorschriften nicht berührt.