Änderungen zwischen den Fassungen
Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
1§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit dem Wintersemester 2015/2016 in Kraft.