Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu AbgeltungsV Haushaltsverpackungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

AbgeltungsV Haushaltsverpackungen 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 275/2015 § 1↗RIS↗
Ziel
§ 1.
Ziel dieser Verordnung ist die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen durch die Festlegung von Gesamterfassungsquoten für die Verpflichteten gemäß § 13g Abs. 1 AWG 2002. Die Gesamterfassungsquoten sollen für alle Sammelkategorien in den nächsten Jahren stufenweise auf hohem Niveau angeglichen werden.