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Fassungsvergleich zu LV-GPV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lebensversicherung Gewinnplanverordnung (LV-GPV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 295/2015 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist im Rahmen der versicherungsmathematischen Grundlagen für die Lebensversicherung gemäß Z 19 bis 22 der Anlage A zum VAG 2016 ein Gewinnplan zu erstellen. Sofern es keine wesentlichen Unterschiede bezüglich der Gewinnbeteiligung gibt, können mehrere Tarife in einem gemeinsamen Gewinnplan zusammengefasst werden. Etwaige Unterschiede zwischen den Tarifen sind dabei entsprechend zu kennzeichnen und zu erläutern.