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Fassungsvergleich zu LV-GPV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lebensversicherung Gewinnplanverordnung (LV-GPV) 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 295/2015 § 6↗RIS↗
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Gewinnpläne, die vor dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, sind erst bei Änderungen nach Maßgabe von § 4 neu vorzulegen.