Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu LV-VMGV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lebensversicherung Versicherungsmathematische Grundlagen-Verordnung (LV-VMGV) 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 296/2015 § 3↗RIS↗
Inhalt und Gliederung des Formulars
§ 3.
(1) Mit dem Formular sind folgende Informationen zu übermitteln:
1. Vollständige Bezeichnung des Versicherungsunternehmens;
2. LEI-Code des Versicherungsunternehmens;
3. technische Bezeichnung des Tarifs;
4. Versicherungssparte;
5. Versicherungsart;
6. Prämienzahlungsweise;
7. Rechnungszinssatz;
8. Abrechnungsverband;
9. Gewinnplan;
10. Externe Garantiegeber;
11. frühestmöglicher Versicherungsbeginn;
12. Verkaufsbeginn des Tarifs;
13. Verkaufsende des Tarifs;
14. Neueinreichung (inklusive etwaiger Tarifbezeichnungen von Vorgängerversionen) oder Änderungsversion;
15. Produktnamen des Tarifs (Mehrfacheingabe möglich);
16. Haupt-oder Zusatztarif je Produktname;
17. frühestmöglicher Versicherungsbeginn je Produktname;
18. Verkaufsbeginn je Produktname;
19. Verkaufsende je Produktname.
(2) Das Formular ist unter Beachtung der von der FMA aufgelegten Datenliste zu übermitteln. Dabei sind die amtlich festgelegten Datenmerkmale einschließlich des Datensatzaufbaues zu beachten.