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Fassungsvergleich zu LV-VMGV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lebensversicherung Versicherungsmathematische Grundlagen-Verordnung (LV-VMGV) 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 296/2015 § 6↗RIS↗
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Bei versicherungsmathematischen Grundlagen, die vor dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, ist das Dokument „Versicherungsmathematische Grundlagen“ erst im Falle von Änderungen gemäß § 4 neu vorzulegen.
(3) Für alle nach dem 31. Dezember 2015 im Verkauf befindlichen Tarife ist das Formular gemäß § 3 bis spätestens zum 30. Juni 2016 zu übermitteln.