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Fassungsvergleich zu Statistik über Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik über Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 303/2015 § 5↗RIS↗
Veröffentlichung
§ 5.
Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt bis 31. Dezember 2017 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet unter Beachtung von § 19 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000 zu veröffentlichen.