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Fassungsvergleich zu Statistik über Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik über Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 303/2015 § 6↗RIS↗
Kostenersatz
§ 6.
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß § 2 Z 12 und 13 verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 22 622 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten.