Änderungen zwischen den Fassungen
Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG
1§ 0↗RIS↗
§ 7neu
Inkrafttreten
§ 7.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.