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Fassungsvergleich zu Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG 1
§ 7neu
in Kraft ab 21.11.2015 · idF BGBl. II Nr. 370/2015 § 7↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 7.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.