Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu IFI-Beitragsgesetz 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

IFI-Beitragsgesetz 2015 1
§ 3neu
in Kraft ab 22.12.2015 · idF BGBl. I Nr. 145/2015 § 3↗RIS↗
§ 3.
Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.