Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
Erhebungsart
§ 4.
Die Erhebungsmerkmale werden von der OeNB auf folgende Arten erhoben:
1. die Merkmale gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 durch Heranziehung der Daten des Registers der statistischen Einheiten gemäß § 25a des Bundesstatistikgesetzes 2000,
2. alle übrigen Merkmale gemäß § 3 Abs. 1 durch Befragung.