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Fassungsvergleich zu LSEZE 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistische Erhebungen über Exporte und Importe von Dienstleistungen (LSEZE 2015) 1
§ 8neu
in Kraft ab 15.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 9/2016 § 8↗RIS↗
Form
§ 8.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.