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Fassungsvergleich zu NspGV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015) 1
§ 1neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 21/2016 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Zweck dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.