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Fassungsvergleich zu NspGV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015) 1
§ 15neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 21/2016 § 15↗RIS↗
3. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 15.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.