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Fassungsvergleich zu NspGV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015) 1
§ 3neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 21/2016 § 3↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 3.
Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.