Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu NspGV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015) 1
§ 6neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 21/2016 § 6↗RIS↗
Stromversorgung
§ 6.
Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen dürfen den Anschluss elektrischer Betriebsmittel an das Netz und die Versorgung mit Elektrizität nicht von Sicherheitsanforderungen abhängig machen, die über die Sicherheitsziele nach § 4 und Anhang I hinausgehen.