Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
2. Abschnitt
Konformität elektrischer Betriebsmittel
Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen
§ 7.
Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach § 4 und Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.