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Fassungsvergleich zu EMVV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015) 1
§ 10neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 22/2016 § 10↗RIS↗
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 10.
(1) Die Übereinstimmung von Geräten mit den in Anhang I aufgeführten wesentlichen Anforderungen wird anhand eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen:
1. interne Fertigungskontrolle nach Anhang II;
2. EU-Baumusterprüfung, gefolgt von der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle nach Anhang III.
(2) Der Hersteller kann entscheiden, die Anwendung des Verfahrens nach Abs. 1 Z 2 auf einige Aspekte der wesentlichen Anforderungen zu beschränken, sofern für die anderen Aspekte der wesentlichen Anforderungen das Verfahren nach Abs. 1 Z 1 durchgeführt wird.