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Fassungsvergleich zu EMVV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015) 1
§ 25neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 22/2016 § 25↗RIS↗
Übergangsbestimmungen
§ 25.
Die Marktüberwachungsbehörden dürfen die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die von der Elektromagnetischen Verträglichkeitsverordnung 2006 (EMVV 2006), BGBl. II Nr. 529/2006, erfasst sind, dieser Verordnung entsprechen und vor dem 20. April 2016 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern.