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Fassungsvergleich zu EMVV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015) 1
§ 9neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 22/2016 § 9↗RIS↗
2. Abschnitt
Konformität der Betriebsmittel
Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
§ 9.
Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.