Änderungen zwischen den Fassungen
§ 9neu
2. Abschnitt
Konformität der Betriebsmittel
Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
§ 9.
Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.