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Fassungsvergleich zu SpBV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sportbooteverordnung 2015 (SpBV 2015) 1
§ 14neu
in Kraft ab 18.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 41/2016 § 14↗RIS↗
3. Abschnitt
Konformität des Erzeugnisses
Konformitätsvermutung
§ 14.
Bei Erzeugnissen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, ist eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des § 4 und des Anhangs I zu vermuten, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.