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Fassungsvergleich zu SpBV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sportbooteverordnung 2015 (SpBV 2015) 1
§ 28neu
in Kraft ab 18.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 41/2016 § 28↗RIS↗
Konformitätsvermutung
§ 28.
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder von Teilen davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 27 erfüllt, insoweit als die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.