Änderungen zwischen den Fassungen
§ 37neu
6. Abschnitt
Überwachung der Erzeugnisse
Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Erzeugnisse
§ 37.
Für die Erzeugnisse, die von dieser Verordnung erfasst werden, gelten Art. 15 Abs. 3 und die Art. 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.