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Fassungsvergleich zu ExSV 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Explosionsschutzverordnung 2015 (ExSV 2015) 1
§ 20neu
in Kraft ab 20.04.2016 · idF BGBl. II Nr. 52/2016 § 20↗RIS↗
Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
§ 20.
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder von Teilen davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 19 erfüllt, soweit die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.