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Fassungsvergleich zu EiSt-V 2016××

Änderungen zwischen den Fassungen

Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl 2016 (EiSt-V 2016) 1
§ 11neu
in Kraft ab 25.02.2016 · idF BGBl. II Nr. 54/2016 § 11↗RIS↗
Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 11.
Die in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.