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Norm
Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages
Fassungen
§ 1 Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages
BGBl
§ 1 Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages
Judikatur
§ 1 Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages
§ 1 Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages
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Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages
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Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.04.2016 · idF
BGBl. II Nr. 64/2016
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Als Faktoren im Sinne der §§ 248 Abs. 4 ASVG, 141 Abs. 6 GSVG und 132 Abs. 6 BSVG werden die in der Anlage genannten Werte festgesetzt.