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Fassungsvergleich zu Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.09.2016 · idF BGBl. II Nr. 114/2016 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen
Anlage 1
Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Anlage 2