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Fassungsvergleich zu Statistik der betrieblichen Bildung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik der betrieblichen Bildung 1
§ 4neu
in Kraft ab 11.06.2016 · idF BGBl. II Nr. 139/2016 § 4↗RIS↗
Erhebungsmerkmale
§ 4.
Bei allen statistischen Einheiten gemäß §§ 3 sind die unter Punkt 1 bis 5 der Anlage angeführten Merkmale zu erheben.