Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
§ 3.
Die Verordnung der Bundesregierung über die Befugnisse der zum Auslandseinsatz in die Zentralafrikanische Republik entsendeten Personen (EUMAM RCA-Verordnung), BGBl. II Nr. 53/2015, tritt mit Ablauf des 16. Juli 2016 außer Kraft.