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Fassungsvergleich zu Kinder-EinstV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (Kinder-EinstV) 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.09.2016 · idF BGBl. II Nr. 236/2016 § 7↗RIS↗
Richtwerte
§ 7.
Abweichungen von den in dieser Verordnung angegebenen Richtwerten sind nur zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Pflegebedarf vom Richtwert um annähernd die Hälfte abweicht.