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Norm
Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
Fassungen
§ 1 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
BGBl
§ 1 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
Judikatur
§ 1 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
§ 1 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
Fassungsvergleich zu
Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
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Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 15.09.2016 · idF
BGBl. II Nr. 256/2016
§ 1↗
RIS↗
Einsetzung des Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
§ 1.
Es wird ein Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 eingerichtet.