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Norm
Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
Fassungen
§ 9 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
BGBl
§ 9 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
Judikatur
§ 9 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
§ 9 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
Fassungsvergleich zu
Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
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Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
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§ 0↗
RIS↗
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§ 9
neu
in Kraft ab 15.09.2016 · idF
BGBl. II Nr. 256/2016
§ 9↗
RIS↗
Auflösung
§ 9.
Mit Wegfall der Aufgaben gemäß § 2 wird der Beirat aufgelöst.