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Fassungsvergleich zu Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.09.2016 · idF BGBl. II Nr. 298/2016 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich des I. Jahrgangs mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 701/1993.