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Fassungsvergleich zu Grundausbildungsverordnung des BMWFW –Verwaltungsbereich Wirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildungsverordnung des BMWFW –Verwaltungsbereich Wirtschaft 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.12.2016 · idF BGBl. II Nr. 319/2016 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für jene Bediensteten im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wirtschaft, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind, oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen.
Schlagworte
Ernennungserfordernis, Eichwesen