Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Statistik über Selbstständigkeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik über Selbstständigkeit 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2017 · idF BGBl. II Nr. 326/2016 § 3↗RIS↗
Art der Erhebung, Periodizität, Kontinuität
§ 3.
Die Erhebung der Daten gemäß § 2 ist im Jahr 2017 in jedem Kalenderquartal in Form von Zusatzfragen gemeinsam mit der statistischen Erhebung gemäß der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 durchzuführen.