Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Statistik über Selbstständigkeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik über Selbstständigkeit 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.2017 · idF BGBl. II Nr. 326/2016 § 5↗RIS↗
Veröffentlichung
§ 5.
Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über die Selbstständigkeit bis 31. Dezember 2018 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet unter Beachtung von § 19 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000 zu veröffentlichen.