Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen 1
§ 12neu
in Kraft ab 19.11.2016 · idF BGBl. II Nr. 338/2016 § 12↗RIS↗
Übergangsphase
§ 12.
Grundausbildungen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden, können nach den bis dahin gültigen Bestimmungen abgeschlossen werden.